Feststellungsinteresse, VwGO Bedeutung

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Feststellungsinteresse, VwGO

Feststellungsinteresse, VwGO Logo #42834Von einem Feststellungsinteresse - als Voraussetzungen der Feststellungsklage - spricht man in der VwGO, wenn der Kläger ein als schutzwürdig anzuerkennendes Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art hat.
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